1. Geltungsbereich- Die nachfolgenden Auftragsbedingungen für Sprachmittlerdienste (Dolmetschen und Übersetzen) gelten, soweit nicht anders vereinbart, für sämtliche Leistungen von Marcelino Dean Weinzierl, im folgenden Lingustrie. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Lingustrie. Ein wirksames Vertragsverhältnis mit Lingustrie kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Lingustrie nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich anerkannt wurden.
2. Umfang des Übersetzungs- bzw. DolmetschauftragesUmfang des Übersetzerauftrages:
- Die Übersetzung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Die Übersetzungen werden hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik und Sprachgebrauch gemäß den allgemeinen, anerkannten Regeln der Zielsprache ausgeführt. Lingustrie übersetzt Fachbegriffe und spezielles Vokabular mit der gebräuchlichen und üblichen Bedeutung. Hat der Auftraggeber für die Übersetzung einen bestimmten bzw. von allgemein anerkannten Regeln abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so teilt er dies mit und stellt entsprechende Anleitungen (z.B. Vorübersetzungen, Wortlisten, Mustertexte, Paralleltexte, Glossare und dergleichen) zur Verfügung. Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Auf Wunsch von Lingustrie gewährt der Kunde eine fachliche Konsultation.
- Zusatzleistungen wie DTP, Druck, Aufbau und Pflege einer Terminologiedatenbank, HTML-Dateien etc. werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
Umfang des Dolmetschauftrages:
- Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Dolmetscher / die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.
- Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung von Lingustrie zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt vom Dolmetscher Leistungen zu verlangen, die über die vertraglich vereinbarte Tätigkeit hinuasgehen (z.B. schriftliche Übersetzungen, Protokollführung, organisatorische Tätigkeiten u.ä.).
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des AuftraggebersBesonderheiten bei Übersetzungen:
- Der Auftraggeber hat Lingustrie rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (z. B. Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Für Mängel der Textvorlage und des Originalformats haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat ferner folgendes zu überprüfen: die Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontagen, Herstellung von Druckvorlagen oder HTML-Dokumenten etc.
- Informationen und Unterlagen, die zur Herstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber bei Erteilung des Auftrages zur Verfügung.
- Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten von Lingustrie.
- Das Quellenmaterial muss lesbar sein und zu dem von Lingustrie angegebenen Zeitpunkt und dem angegebenen Format an Lingustrie übermittelt sein. Alle nachträglichen Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials müssen Lingustrie nach deutlicher Kennzeichnung der Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Version übermittelt werden.
- Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von Lingustrie.
Besonderheiten beim Dolmetschen:
- Der Auftraggeber hat den Dolmetscher rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen- nach Absprache - evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Livesendungen, Filmvorführungen, Überstunden etc.).
- Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber Lingustrie unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (z.B. Glossare, Reden, Power-Point- Präsentationen, Abkürzungen etc.).
- Sollte der Auftraggeber keine Konferenztechnik bei Lingustrie gebucht haben, hat er für die Verfügbarkeit und das Funktionieren der benötigten Konferenztechnik am Veranstaltungsort zu sorgen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher gute Arbeitsbedingungen (z.B. angemessene Pausen) zu sichern.
- Bei Auslandseinsätzen hat der Auftraggeber dem Dolmetscher oder Lingustrie alle notwendigen Informationen, z.B. Einreisebestimmungen, rechtzeitig mitzuteilen.
- Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von Lingustrie.
4. Versand, Übertragung- Die Übersetzungsleistung gilt mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in das vereinbarte elektronische Übertragungsmedium (z.B. E-Mail oder Internet) als geliefert. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll) abgeschickt wurde. Alle Zeitangaben beziehen sich auf mitteleuropäische Zeit (MEZ).
- Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung oder Verlust der Texte auf dem nicht elektronischen oder elektronischen Transportwege übernimmt Lingustrie keine Haftung.
- Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen- Die Vergütung ist zahlbar ohne Abzug und vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen an dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag, sonst innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, per Überweisung, per Scheck oder bar fällig. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Verzugsfall ist Lingustrie unbeschade etwaiger weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen und Provisionen gemäß den üblichen Sätzen für kurzfristige Kredite, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3,5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ist der Kunde mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden Lingustrie Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern können (z. B. gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Exekutionen, Konkurs- oder Vergleichsantrag, negative Auskunft von anerkannten Kreditschutzorganisationen usw.), kann Lingustrie jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig machen sowie gestundete Forderungen sofort fällig stellen.
Besonderheiten bei Übersetzungen:
- Lingustrie hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung notwendiger Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
- Preise und Liefertermine für die Implementierung von Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials in Übersetzungen, deren Übertragung in die Zielsprache bereits begonnen hat (Autorenkorrekturen), werden nach Maßgabe des Umfangs der Änderungen und der prozentual bereits erfolgten Übersetzung festgelegt. Lingustrie unterrichtet den Auftraggeber über die Schätzung der zusätzlichen Kosten, bevor die Änderungen und Ergänzungen implementiert werden.
- Der Umfang einer Übersetzung wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach DIN-Normzeilen oder Wortanzahl des Quelltextes oder Zieltextes berechnet.
Besonderheiten beim Dolmetschen:
- Der Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
- Lingustrie kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.
- Ein voller Tagessatz umfasst eine maximale Dienstzeit (einschl. Warte- und Pausenzeiten) des Dolmetschers am Einsatzort von 8 Stunden.
- Die Tagessätze sowie Überstunden werden ab dem vom Auftraggeber gewünschten, schriftlich bekannt gegebenen Zeitpunkt, zu dem der Dolmetscher am Einsatzort erwartet wird, berechnet. Ein späterer Veranstaltungsbeginn bleibt unberücksichtigt.
- Für erbrachte Dolmetschleistungen nach Ablauf von 8 Stunden pro Tag werden Überstundensätze fällig. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von zwanzig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tage.
- Bei Einsätzen mit Übernachtung ist eine Aufrechnung verbleibender Stunden an einem kürzeren Verantaltungstag gegen die Zeitdauer eines andern Tages ausdrücklich ausgeschlossen bzw. bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.
- Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden, je nach Absprache, laut Belegen bzw. auf Grundlage der schriftlichen Vereinbarung abgerechnet.
6. StornierungsbedingungenBesonderheiten bei Übersetzungen:
- Bei Übersetzungen, Audio- und Videoübersetzungen sowie Lektorat ist ab Angebotsannahme keine Stornierung durch den Auftraggeber möglich. Der Auftraggeber ist verpflichtet den vollen Auftragspreis zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.
- Lingustrie kann jedoch aus Gründen der Kulanz sofern aufgrund von Kapazitätsengpässen keine weiteren Aufträge entgangen sind lediglich die bis zum Zeitpunkt der gewünschten Stornierung entstandenen Auslagen sowie die bis dahin erbrachten Leistungen berechnen.
Besonderheiten beim Dolmetschen:
- Bei Rücktritt, Abbruch, Vertagung oder Verschiebung der Veranstaltung sind die im Vertrag vereinbarten Honorare zzgl. Mwst vollständig als Verdienstausfallentschädigung zu entrichten. Entstandene Kosten für Fremdleistungen (z.B. entstandene Reisekosten, Hotelbuchungen u.ä.) sind zuzüglich und gemäß Vereinbarung zu entrichten.
- Lingustrie kann jedoch aus Gründen der Kulanz sofern dem Dolmetscher aufgrund der festen terminlichen Reservierung keine anderen Aufträge entgangen sind, ganz- oder teilweise auf die Zahlung verzichten.
7. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln- Lingustrie behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
- Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
- Beseitigt Lingustrie die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnen die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber die Mängel nach Absprache mit Lingustrie auf Kosten Lingustrie durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin die beanstandeten Mängel aufweist.
- Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
8. Haftung- Lingustrie haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netzwerk- und Serverfehler, für nicht von Lingustrie vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen.
- Lingustrie haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Die EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) von ADA-Communications werden regelmäßig auf derartige Viren und Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, ftp oder andere Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von Lingustrie nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Lingustrie haftet nicht für durch die elektronische Übertragung beschädigte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten.
- Lingustrie haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz..
- Der Anspruch des Auftraggebers gegen Lingustrie auf Ersatz eines durch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz verursachten Schadens wird auf die Höhe des Auftragwertes, höchstens jedoch auf 1.500 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruches möglich. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln der Sprachdienstleistung verjähren, sofern keine Arglist vorliegt, mit der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Spanien geltenden Verjährungsfrist, die ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Übersetzung oder Sprachdienstleistung anläuft.
Besonderheiten bei Übersetzungen:
- Die Haftung für Schäden aufgrund von Fehlern oder Mängeln in der Übersetzung ist ausgeschlossen. Im Falle einer Drucklegung einer Übersetzung übernimmt Lingustrie keine Haftung für Schäden und Folgeschäden auch wenn Lingustrie die Übersetzung als Druckvorlage liefert und Anpassungen des Layouts vorgenommen und/oder Desktop Publishing Arbeiten durchgeführt hat.
Besonderheiten beim Dolmetschen:
- Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. strong Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lingustrie. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Lingustrie behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor
- Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er Lingustrie frei.
- Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten.
9. Vertraulichkeit- Sämtliche Texte sowie schriftlich und mündlich weitergebenene Informationen werden vertraulich behandelt. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, Lingustrie und möglichen freien Mitarbeitern kann Lingustrie einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.
10. Mitwirkung Dritter- Lingustrie ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter/-innen oder fachkundige Dritte heranzuziehen. Lingustrie wird dafür sorgen, dass sich diese Personen ebenfalls zur Verschwiegenheit und zum Stillschweigen über alle Tatsachen verpflichten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. strong Abwerbeverbot
- Angestellten und freiberufliche Mitarbeiter/-innen von Lingustrie dürfen bis zu 48 Monate nach Abschluss des letzten Auftrags des Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung von Lingustrie weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden.
- Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe an Lingustrie in Höhe des zwanzigfachen Gesamtauftragswertes mindestens jedoch in Höhe von 10000€ zu entrichten.
11. Verarbeitung personenbezogener Daten- Im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften ist Lingustrie berechtigt personenbezogene Daten des Auftraggebers zu Zwecken der Vertragserfüllung zu verarbeiten und zu speichern.
12. Anwendbares Recht- Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüchen gilt spanisches Recht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sant Pere de Ribes, Provinz Barcelona.
15. Salvatorische Klausel- Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
16. Änderungen und Ergänzungen- Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderungen des Schriftformerfordernisses